Bestattungsarten

 
     
 

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Bestattungsarten:

Die Erdbestattung

und

die Feuerbestattung.


Die Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf einen Friedhof beigesetzt. Bei der Wahl des Friedhofs und der Grabart liegt die Entscheidung bei den Angehörigen des Verstorbenen bzw. den Auftraggebern der Bestattung.
Eine Erdbestattung ist grundsätzlich auf einem Pflanz- oder Rasengrab oder als anonyme Beisetzung möglich.

Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um die Beisetzung der Urne. Die Feuerbestattung ist die Kremierung im Krematorium, also die Einäscherung der Leichnams inklusive des Sarges, der Einkleidung und eventueller Grabbeigaben.
Die Asche wird später in einer Urne auf einem Friedhof, einem Ruheforst oder in der See beigesetzt.

In Deutschland herrscht Friedhofszwang; dies bedeutet, dass jeder Verstorbene oder seine Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Dies kann auch ein entsprechend ausgewiesenes Waldstück oder Seegebiet sein. Die Beisetzung im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne zuhause ist nicht gestattet.
Friedhofsrecht ist Kommunalrecht, was vereinfacht bedeutet, dass jeder Friedhof für sich entscheiden darf, wer beigesetzt werden darf, wie beigesetzt wird, wie hoch die Gebühren für die vom Friedhof erbrachten Leistungen sind, welche Art, Größe und Beschriftung der Grabsteine, sogar welche Pflanzen auf den Gräbern zugelassen sind und welche nicht. All diese Dinge werden in der Friedhofssatzung festgehalten.

Man unterscheidet Reihen- und Wahlgräber.

Reihengräber werden der Reihe nach vergeben, daher der Name. Man kann sich die Lage also nicht aussuchen. Zudem sind Reihengräber nicht verlängerbar, es kann also auch keine weitere Beisetzung auf dem Grab durchgeführt werden.

Wahlgräber sind die klassischen Familiengräber. Ihre Lage kann in der Regel frei gewählt werden, sie können mehrstellig sein, sind verlängerbar und können wiederbelegt werden.

Es gibt Reihen- und Wahlgräber sowohl für Erdbestattungen, als auch für Feuerbestattungen.
In beiden Fällen sind Pflanz- und Rasengräber möglich.

Ein anonymes Grab ist eine Sonderform und nur als Reihengrab möglich. Hierbei ist besonders wichtig zu beachten, dass Angehörige grundsätzlich die genaue Lage nicht erfahren und bei der Beisetzung nicht dabei sein können.

Der Auftraggeber muss nicht unbedingt ein Angehöriger sein. Es kann auch eine vom Verstorbenen vorher beauftragte Person oder eine Person, die sich für den Verstorbenen verantwortlich fühlt sein. Bei der Frage, wer in Bestattungsfragen entscheiden darf, gilt grundsätzlich folgende Reihenfolge. An erster Stelle steht der Wille des Verstorben, danach kommen die Angehörigen entsprechend ihres Verwandtschaftsgrades. Sollte sich niemand um die Bestattung kümmert kommt an letzter Stelle das Ordnungsamt des Sterbeortes.
Wer eine Bestattung beauftragt, ist auch automatisch Kostenträger, so wie bei allen anderen Dingen des täglichen Lebens.

Die anonyme Beisetzung ist eine Sonderform des Reihengrabes. Bei einer anonymen Beisetzung erfahren die Angehörigen grundsätzlich nicht die genaue Lage des Grabes und können auch nicht bei der Beisetzung dabei sein. Die Pflege der Grabstätte ist der Friedhofsverwaltung bzw. der Friedhofsgärtnerei überlassen. Wer sich für eine anonyme Beisetzung entscheidet, sollte sich dieser Tatsachen bewusst sein. Wer lediglich vermeiden möchte, ein Grab 20 Jahre oder länger pflegen zu müssen, sollte sich vielleicht lieber für ein Rasengrab entscheiden.

Wir sind Mitglied der Deutschen See-Bestattungs-Genossenschaft eG.

http://www.dsbg.de

Wir sind Partner des Ruheforstes
Hartenholm / Segeberger Heide.

http://www.hartenholm-ruheforst.de

Ruheforst